Brandschutz

Bei Brandschutz keine Kompromisse!

Die Generalforderung des Brandschutzes, die sich in dieser oder ähnlicher Form in allen Landesbauordnungen wiederfindet:

"Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind."

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung und dem Bau von Brandschutzlösungen im Industrie- Handel und  Gewerbebereich zur Seite.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung und dem Bau von Brandschutzlösungen im Industrie- Handel und  Gewerbebereich zur Seite.

  • Stahlkonstruktionen/Kabeltrassen/Kanälen
  • Brandschutzbekleidungen von F30 bis F120
  • Lüftungsschächten/ -Kanälen L30 bis L90
  • Brandschutzwände F30 bis F120
  • Brandschutzklappen
  • Installationsschächte I 30 - I 90
  • Kabel- und Rohrabschottungen, uvm.